Bezug Jokertag
Pro Schuljahr stehen jedem Schüler und jeder Schülerin jeweils 2 freie Halbtage (Jokertag) zur Verfügung. Für den Jokertag wird kein Formular benötigt.
Was muss dabei beachtet werden?
- Die Eltern informieren die Lehrperson schriftlich über den Bezug der Jokertage (z.B. via Mail / Klapp).
Dies passiert mindestens 3 Tage im Voraus. - Die zwei Halbtage können als "ein ganzer Tag" bezogen werden.
- Die zwei Halbtage verfallen, sobald das Schuljahr zu Ende ist. Sie können also nicht über ein Schuljahr hinaus gebündelt werden.