Bezug Jokertag

Pro Schuljahr stehen jedem Schüler und jeder Schülerin jeweils 2 freie Halbtage (Jokertag) zur Verfügung. Für den Jokertag wird kein Formular benötigt.

Was muss dabei beachtet werden?

  • Die Eltern informieren die Lehrperson schriftlich über den Bezug der Jokertage (z.B. via Mail / Klapp).
    Dies passiert mindestens 3 Tage im Voraus.
  • Die zwei Halbtage können als "ein ganzer Tag" bezogen werden.
  • Die zwei Halbtage verfallen, sobald das Schuljahr zu Ende ist. Sie können also nicht über ein Schuljahr hinaus gebündelt werden.