Sonderpädagogische Massnahmen in EKMO

Jedes Kind hat Anrecht auf eine seinen Fähigkeiten angepasste Bildung, Förderung und Schulung. Bei Bedarf können Kinder mit verschiedenen Unterstützungsmassnahmen zusätzlich gefördert werden.

Die Kinder werden entsprechend ihren Begabungen und Leistungsmöglichkeiten gefordert und gefördert, indem die Situation im Klassenzimmer so gestaltet wird, dass alle Beteiligten möglichst optimale Lehr- und Lernbedingungen vorfinden. Die Förderung des Selbstvertrauens, des Selbstwertgefühls und der richtigen Selbsteinschätzung sind von wichtiger Bedeutung, um die Kinder zu eigenständigen und lebensbejahenden Erwachsenen zu erziehen.

Es kann sein, dass aufgrund von Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten oder einer Hochbegabung die Kinder zusätzlich zum Klassenunterricht gefördert werden. Als zusätzliche Unterstützung zum Klassenunterricht  stehen sonderpädagogische Massnahmen zur Verfügung.

Eltern und Lehrpersonen besprechen gemeinsam die Lernentwicklung des Kindes. Bei ausgewiesenem Bedarf kann das Kind mit einer sonderpädagogischen Massnahme zusätzlich zum Klassenunterricht gefördert werden. Im Laufe der Förderung finden regelmässig Gespräche zum Entwicklungsverlauf und den Fortschritten statt, an denen auch die Fachperson für sonderpädagogische Massnahmen (FLP) teilnehmen.

Nachfolgend werden die sonderpädagogischen Angebote vorgestellt. Ganz unten finden Sie diese Informationen in einem Flyer in verschiedenen Sprachen zusammengefasst zum Download.

integrierte schulische Förderung - ISF

Im Rahmen der integrierten schulischen Förderung (ISF) werden Kinder mit Förderbedarf in der Regelklasse mit zusätzlicher Förderung gefördert. Die Unterstützung umfasst nicht nur Schulleistungsbereiche, sondern auch Lern- und Problemlösungsstrategien sowie Bereiche der Wahrnehmung, der Kommunikation, der Motorik, des Sozialverhaltens und der Persönlichkeitsbildung.

  • Die Förderlehrpersonen den Schuleinheit arbeiten mit den Kindern in Gruppen.
  • Dies findet während der regulären Unterrichtszeiten innerhalb und ausserhalb des Klassenunterrichts statt.
  • Oftmals passiert diese Förderung sehr unterschwellig.
  • Falls ein Kind über längere Zeit von einer Förderlehrperson begleitet wird, wird dies mit einem Antrag auf ISF festgehalten und von allen Beteiligten im Einvernehmen unterzeichnet.

«Mein Sohn hatte Schwierigkeiten beim Rechnen und war deshalb oft frustriert. Seine Leistungen waren ungenügend, obwohl er regelmässig geübt hatte. Jetzt besucht er wöchentlich eine Förderlektion in einer Kleingruppe. Der Mathe-Unterricht bereitet ihm wieder mehr Freude und er ist viel gelassener, sogar wenn eine Prüfung ansteht.»

Individuelle Lernziele - ILZ

Im Rahmen einer sonderpädagogischen Massnahme können die Stufenlernziele in einem oder mehreren Fächern individuell angepasst werden. In den entsprechenden Fächern wird im Zeugnis anstelle von Noten der Vermerk «ILZ» eingetragen. 

Legasthenie und Dyskalkulie

Die Legasthenietherapie richtet sich an Kinder, die besondere Schwierigkeiten in den Grundlagen der geschriebenen und gelesenen Sprache aufweisen, die Probleme in der Wahrnehmungsverarbeitung sowie Schwierigkeiten der Aufmerksamkeitsspanne, der Konzentrationsfähigkeit oder im Arbeitstempo haben.

Die Dyskalkulietherapie richtet sich an Kinder, welche grundlegende Verständnisprobleme in den mathematischen Grundlagen, der Wahrnehmungsverarbeitung sowie Schwierigkeiten in der Konzentrationsfähigkeit, der Abstraktionsfähigkeit oder im Arbeitstempo haben.

  • Die Förderlehrperson der Schuleinheit begleitet diese Kinder während der regulären Unterrichtszeit
  • Die Förderung kann im Klassenunterricht und in Gruppensettings stattfinden.
Logopädie

In der Logopädie-Therapie werden Kinder im Vorschul- und Schulalter mit Kommunikations-, Spracherwerbs-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen und/oder Redeflussstörungen unterstützt.

Die logopädische Therapie hilft dem Kind, seine kommunikative Fähigkeiten zu verbessern und/oder seinen Rückstand in der Sprachentwicklung aufzuarbeiten. Die Logopädin richtet sich dabei nach dem individuellen Entwicklungsstand, dem persönlichen Entwicklungstempo und dem Alter des Kinder. Überdies orientiert sie sich am spezifischen Störungsbild.

  • Im Kindergarten findet eine Reihenuntersuchung statt, die Eltern werden vorgängig darüber informiert.
  • Falls eine Auffälligkeit in der Sprache bestehen würde, nimmt die Logopädin direkt mit den Eltern Kontakt auf.
  • Die Anmeldung für eine Therapie kann über die Eltern, die Primarschule oder über den SPD gemacht werden, die Kosten trägt die Schulgemeinde.
  • Die Logopädin arbeitet in der Regel mit jedem Kind einzeln.
  • Für die Primarschule EKMO zuständige Stelle ist die Logopädische Vereinigung Oberrheintal
Psychomotorik und Ergotherapie

Psychomotorik stellt die Bewegung des Menschen als Ausdruck der Beziehung zwischen Körper, Seele und Geist ins Zentrum. Sie geht davon aus, dass Körper- und Bewegungserfahrungen eine wesentliche Voraussetzung für die motorische, sensorische, emotionale, kognitive und soziale Entwicklung des Kindes darstellen. In der Psychomotoriktherapie wird diese Entwicklung unterstützt und gefördert.

  • Diese Förderung kann während oder ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden. 
  • Diese Therapie wird über die Primarschulgemeinde, den SPD oder dem Kinderarzt angemeldet, die Kosten trägt die Schulgemeinde.
  • Psychomotorik wird von der SRK-Therapiestelle Altstätten angeboten.
  • Die Eltern sind für den Transport nach Altstätten besorgt.

Die Ergotherapie ist eine ärztlich verordnete medizinische Behandlung mit einem handlungsorientierten Ansatz zur Förderung der Selbständigkeit. Es spricht Kinder an, welche durch mangelhafte Bewegungsqualität und ungenügende Handlungskompetenz im häuslichen und/oder schulischen Alltag auffallen.

  • Diese Förderung kann während oder ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden. 
  • Die Therapie wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse finanziert.
  • Ergotherapie wird von der SRK-Therapiestelle Altstätten angeboten.
  • Die Eltern sind für den Transport nach Altstätten besorgt.

 

Heilpädagogische Früherziehung

Die Heilpädagogische Früherziehung verfolgt das Ziel, dass das Kind seine Entwicklungsmöglichkeiten ausschöpfen, seine Selbstwirksamkeit erleben und aktiv an der Gesellschaft teilhaben kann.  In der Förderung wird mit den Ressourcen und Möglichkeiten des Kindes und seines Umfeldes gearbeitet. Dem Entwicklungsstand des Kindes angepasst werden die Fördereinheiten gestaltet. Die heilpädagogische Früherziehung stellt neben der gezielten Förderung der Kinder im familiären Kontext insbesondere die Beratung und Anleitung der Eltern und des Umfeldes ins Zentrum.

  • Die Heilpädagogische Früherziehung beginnt in der Regel im Vorschulalter und kann bis zum Ende des Kindergartens weitergeführt werden.
  • In ausgewiesenen Einzelfällen kann die Heilpädagogische Früherziehung im Kindergarten neu aufgenommen werden. Dann wird sie von der Schule initiiert, die Kosten laufen über die Primarschulgemeinde.
  • Die Förderung findet 1x wöchentlich im häuslichen Umfeld statt.
  • Für unsere Schulgemeinde zustänig ist der heilpädagogische Dienst St. Gallen - Glarus
Basisjahr - BasJ

Die Primarschule EKMO führt das Basisjahr, kurz BasJ, welches ein Übergangsjahr oder auch „Reifungsjahr“ zwischen Kindergarten und 1. Regelklasse ist. Ziele sind das ganzheitliche und handlungsorientierte Erarbeiten von Basiskompetenzen in den verschiedenen Fachbereichen und überfachlichen Kompetenzen sowie die erfolgreiche Eingliederung in die erste Regelklasse. Der Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes wird besonders berücksichtigt. Das BasJ nimmt Kinder auf, welche schulisches Interesse aufweisen, aber zum Zeitpunkt des Übertritts in die erste Regelklasse den Anforderungen nur teilweise gewachsen sind. Es kann sich um Kinder mit Entwicklungsverzögerungen im emotionalen, sozialen, psychomotorischen oder wahrnehmungsbezogenen Bereich oder mit Teilleistungsschwächen handeln. 

  • Das BasJ gehört zum 1. Zyklus, die Kinder kommen mit Weste und Schulthek in den Unterricht.
  • Das BasJ ist in Oberriet, Schulanlage Burgwies. Für Kinder aus Kriessern und Montlingen wird ein Fahrdienst zur Verfügung gestellt.
  • Die Klassenlehrperson im BasJ ist eine ausgebildete schulische Heilpädagogin.
  • Die Kindergartenlehrperson wird das BasJ mit den betreffenden Eltern am Elterngespräch frühzeitig thematisieren.
  • Im Februar findet jeweils ein Informationsabend zum BasJ statt.
Zusätzliche Angebote der Schule

Im DaZ-Unterricht, also Deutsch als Zweitsprache, werden Kinder mit Migrationshintergrund im Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache gefördert. Ziel ist das Erarbeiten schriftlicher und mündlicher Deutschkenntnisse, damit sich das Kind im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht in der Klasse folgen kann.

  • Die Kinder starten bereits im 1. Kindergarten mit dem DaZ-Unterricht in Kleingruppen.
  • Der Unterricht kann während und ausserhalb der regulären Unterrichtszeit stattfinden.
  • DaZ-Unterricht zählt zum regulären Unterricht, daher werden die Kosten von der Primarschulgemeinde übernommen.

 

Die Hausaufgabenhilfe, kurz HAH dient Schülerinnen und Schüler, welche Schwierigkeiten beim selbständigen Lösen der Hausaufgaben haben. Die Kinder können ihre Schulaufgaben regelmässig in geordneten Rahmen unter Aufsicht erledigen.

  • Die Hausaufgabenhilfe zählt nicht zum regulären Unterricht, daher leisten die Eltern einen Kostenbeitrag von Fr. 80.00 pro Semester.
  • Die Anmeldung läuft über die Klassenlehrperson.
  • Die HAH findet ausserhalb der regulären Unterrichtszeit statt.

 

Die Schulsozialarbeit, kurz SSA, umfasst ein Set von sozialarbeiterischen Leistungen zugunsten der Schule als Lern- und Lebensraum. Adressanten dieser Leistungen sind die Schülerinnen und Schüler und deren familiäres Umfeld sowie die Klasse, die Lehrperson oder auch ein ganzes Schulhaus. 

  • Jeder darf die SSA kontaktieren!

Nachteilsausgleich

Die Beurteilung in der Volksschule erfolgt aufgrund unterschiedlicher Informationen: Prüfungsresultate, Schülerarbeiten, Beobachtungen und Erkenntnisse zum Lernverhalten im Unterricht und weitere. Lernende, welche Teilleistungsschwächen oder Aufmerksamkeitsprobleme haben, können mit diesem Vorgehen in der Regel fair und ganzheitlich beurteilt werden. 

Diese Form der Gesamtbeurteilung ist bei Kindern mit einer erheblichen Hör-, Seh-, Körper- oder Sprachbehinderung stark erschwert. In solchen Fällen wird der Nachteil, der diesen Lernenden erwächst, mit einem Nachteilsausgleich kompensiert.

Mögliche Nachteilsausgleichsmassnahmen können sein: 

  • Anpassung der Lern- und Prüfungsmedien (Bereitstellung von Grafiken, Taschenrechner, Rechtschreibprogramm) 
  • Verlängerung der Zeit, um eine Aufgabe zu erfüllen 
  • Anpassung des Raums (z.B. gewohnter Arbeitsplatz bei Prüfungen) 

Beim Antrag für einen Nachteilsausgleich ist ein Gutachten des SPD notwendig. Die Antragstellung sowie das Aushandeln der jeweiligen Massnahmen geschehen gewöhnlich in Absprache mit den beteiligten Personen (Eltern, Lehrpersonen, SHP und SPD).  Der Nachteilsausgleich wird in einer schriftlichen Vereinbarung geregelt, und deren Inhalt wird regelmässig überprüft. Von Nachteilsausgleichsmassnahmen klar abgegrenzt sind individuelle Lernziele. Hier erfolgt per Definition eine qualitative Abweichung von den Klassen- oder Stufenlernzielen.  

Regionale Kleinklasse - RKK

Die Schulgemeinden des Oberen Rheintals führen in Altstätten gemeinsam eine Tagesschule, in der Kinder mit sozialen Problemen eine spezielle Förderung erfahren. Die regionale Kleinklasse ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit ausgewiesenem Bedarf an Förderung im Sozialverhalten den Verbleib im gewohnten familiären und regionalen Umfeld.

  • Die regionale Kleinklasse wird für Kinder ab der dritten Klasse bis Ende Oberstufe angeboten.
  • Es werden die Lernziele der Regelklasse angestrebt.
  • Für die Lernenden werden individuelle Lernziele aufgrund der Förderdiagnose und der Förderplanung festgelegt.
  • Das Hauptziel auf der Oberstufe ist die berufliche Integration.  
Time-out-Schule

In der Kleinklasse Time-out-Schule Oberrheintal erhalten SuS ab der Mittelstufe mit erheblichen Schwierigkeiten im Bereich der Selbst- und Sozialkompetenz eine gezielte, fachliche Begleitung. In einer Kleingruppe mit klaren, pädagogischen Strukturen lernen die Schülerinnen und Schüler, über ihr eigenes Verhalten sowie ihre persönliche und schulische Situation zu reflektieren. Sie werden motiviert, daraus Erkenntnisse zu ziehen und eine neue Haltung zu entwickeln. Die Betreuungs- und Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen (Lehrpersonen, Eltern, Schulpsychologischer Dienst, KESB etc.) werden aktiv in den Prozess miteinbezogen.  

Der Zuweisung gehen Massnahmen aus folgenden Bereichen voraus: Prävention, pädagogische Interventionen, Beratung durch weitere Fachpersonen, verschiedene schulische Fördermassnahmen und/oder Disziplinarmassnahmen. Kriterien, die für eine Zuweisung sprechen: 

  • wiederholter oder gravierender Verstoss gegen grundlegende Regeln des Schulbetriebs  
  • Verletzung der Integrität der Mitschülerinnen und Mitschüler oder von Personen des schulischen Umfelds  
  • permanente Verweigerung von Aufträgen oder Anweisungen  
  • häufiges Fernbleiben vom Unterricht und Schulverweigerung  
  • starke Beeinträchtigung des Unterrichts und der Schulführung bspw. durch störendes Verhalten des Schülers/der Schülerin  
  • akute Krise, welche eine sofortige Intervention erfordert  

Die Zuweisung in die Time-out-Schule ist eine sonderpädagogische Massnahme. Das Verfahren erfolgt gemäss Art. 36 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2; sGS 213.1, abgekürzt VSG (Kleinklassenzuweisung). Im Unterschied zu anderen Kleinklassenzuweisungen wird der Aufenthalt in der Verfügung durch die Schulbehörde befristet (in der Regel auf 3 Monate, max. 6 Monate). 

Sonderschulung

Lernende mit intensivem oder spezifischem sonderpädagogischem Förderbedarf können einer Sonderschule besuchen. Die Förderung erfolgt aufgrund der individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des Kindes, möglichst in Anlehnung an den Lehrplan Volksschule. Sonderschulung beinhaltet spezielle schulische, therapeutische, aber auch sozialpädagogische Angebote. Sonderschulen verfügen über ein breites behinderungsspezifisches Wissen und grosse Erfahrung in Bezug auf eine bestimmte Zielgruppe.  

  • Bei einer voraussichtlichen Zuweisung in eine Sonderschule wird der SPD beigezogen.
  • Aufgrund der Einschätzung der Entwicklungs- und Bildungsziele sowie des Förderbedarfs werden ein Hauptförderort und allfällige unterstützende Massnahmen vorgeschlagen. 

Sonderschulen in der Region:

Die Sonderschule Heim Oberfeld ist eine Lern- und Arbeitsgemeinschaft. Sie bietet 50 Kindern und Jugendlichen im Alter von 6-18 Jahren individuelle Förderung, den meisten intern, einzelnen als Tagesschüler. Die Zielgruppe umfasst verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche

  • mit schulischen Lernbehinderungen verschiedenen Ursprungs
  • mit Wahrnehmungs-, Sprach- und Bewegungsstörungen (ADHS, Epilepsie usw.)
  • mit psychischen Auffälligkeiten
  • mit geistigen Behinderungen im Grenzbereich

 

Die Heilpädagogische Schule Heerbrugg (HPS) bietet ihre Dienste all jenen Schülerinnen und Schülern an, die dem Unterricht in der Volksschule aufgrund einer geistigen Behinderung nicht zu folgen vermögen. Durch kleine Klassengrössen, hohe Betreuungskapazität, individuelle Förderpläne und spezielle Therapien soll gewährleistet werden, dass jedes Kind Entwicklungsschritte machen kann. Die Förderung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ist angemessen, zielgerichtet, lebens- und alltagsnahe.

 

Das Angebot der Sprachheilschule St. Gallen richten sich an Kinder und Jugendliche mit schweren Störungen der Leistungen des Sprech-, Lese- und Schreibvermögens, meist in Folge von auditiven Wahrnehmungsstörungen, motorischen Entwicklungsverzögerungen und/oder Hörverlusten.

  • Sprachheil-und Hörbehindertenabteilung mit Kindergarten, Unterstufe, Mittel- und Oberstufe in St.Gallen
  • Sprachheil-und Hörbehindertenabteilung mit Kindergarten und Unterstufe in Balgach und Uznach
  • Tagesschule
  • Wocheninternat
  • Dienst für Hörhilfen
  • Audiopädagogischer Dienst mit Früherziehung, Beratung und Förderung in der Volksschule integrierter hörbehinderter Kinder und Jugendlicher

Schulpsychologischer Dienst - SPD

"Kinder sind unsere Zukunft. Natürlich möchten wir, dass es ihnen gut geht und sie sich zu selbständigen, lebenstüchtigen Erwachsenen entwickeln. In der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen kann es jedoch auch Schwierigkeiten geben: in der Erziehung, in der Schule oder im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung." Auszug Flyer SPD

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist eine interdisziplinäre Beratungsstelle (Schulpsychologie, Logopädie und Psychomotorik), welche Eltern und Schule
bei der Erziehung und Förderung der Kinder unterstützt. Seit dem Jahr 2007 ist der Schulpsychologische Dienst des Kantons St. Gallen auch die kantonale
Fachstelle für alle längerfristigen Fördermassnahmen. 

  • Nach Absprache mit den Eltern meldet die Lehrperson das Kind beim SPD für eine Abklärung an.
  • Am Abklärungstermin findet vor der Arbeit mit dem Kind ein Vorgespräch statt.
  • Nach der Abklärung werden mit allen Beteiligten die Abklärungserkenntnisse besprochen und nächste Lösungsschritte erarbeitet.
  • Falls eine Fördermassnahme angedacht wird, stellt der SPD anhand eines Berichtes Antrag an die zuständige Schulbehörde.

Die Impulsberatung, ein Angebot vom SPD, bei persönlichen Anliegen ist niederschwellig, lösungsorientiert, vertraulich und auf fünf Termine beschränkt. Sie richtet sich in erster Linie an Eltern, Erziehungsberechtigte, Kinder, Jugendliche, Lehrpersonen und schulisches Fachpersonal. Die IMPULSBERATUNG ergänzt die bewährte schulpsychologische/logopädische Beratung und Diagnostik. Sie ist dann Mittel der Wahl, wenn Unterstützung und Orientierung für den Schulalltag oder das Familienleben, zum Beispiel bei Fragen zu Erziehung, Prüfungsstress oder anderen belastenden Situationen, gefragt sind.

 

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst - KJPD

Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst, kurz KJPD sind Fachleute für die psychische Entwicklung und Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Ihre Aufgabe ist es, gemeinsam mit den Beteiligten Hintergründe und Zusammenhänge seelischer Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen zu erkennen und verstehen und wirksame Hilfestellungen anzubieten.

"Unser Angebot richtet sich an Eltern, welche sich um das seelische Befinden ihrer Kinder sorgen und eine Beratung wünschen sowie an Kinder und Jugendliche, die aufgrund psychischer oder psychosozialer Probleme eine Abklärung und Behandlung benötigen. Unser Ziel ist es, den Betroffenen Hilfe und Unterstützung
zu bieten, um in der Entwicklung positive Schritte zu ermöglichen" Auszug Flyer KJPD

Das Behandlungsangebot umfasst:

  • Abklärung
  • Beratung
  • Psychotherapie des Kindes oder Jugendlichen
  • Familientherapie
  • Medikamentöse Therapie sofern notwendig
  • Spezial-Sprechstunden
  • Gruppenangebote