Hausordnung
1. Allgemeiner Schulbetrieb
Unsere Schülerinnen und Schüler bilden zusammen mit den Lehrpersonen und dem Hauswartpersonal eine Gemeinschaft. Diese kann nur funktionieren, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden und alle damit zu einem guten Klima beitragen. Damit ein ungestörter Unterricht gewährleistet ist, verhalten sich die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude ordentlich und ruhig.
Auseinandersetzungen und Konflikte sind fair auszutragen. Weisungen sowie Anweisungen sind zu befolgen. Schülerinnen und Schüler haben sich in- und ausserhalb der Schule korrekt, höflich, rücksichtsvoll und anständig aufzuführen. In allen durch die Hausordnung geregelten Gebieten zählt die Schule auf die Mitarbeit der Eltern und die Einsicht der Schülerinnen und Schüler.
2. Schulweg
Die Velos dürfen nur in den Veloständern abgestellt werden. Bei ausserordentlich langen Schulwegen wird ein langsames E-Bike (bis max. 25 km/h) unter der Bedingung, dass die benötigten Fahrausweise (Kategorie M, 14 Jahren) vorliegen, toleriert.
Für die Benützung von Mofas/schnelle E-Bikes muss eine Genehmigung der Schule vorliegen. (siehe Wegleitung zum Schulalltag, Kap. 13). Andere elektrisch betriebene Gefährte, explizit auch E-Trottinette, sind nicht erlaubt.
Alle Busbenützer sind verpflichtet sich rücksichtsvoll und anständig zu verhalten. Bei Verfehlen kann ein Mitfahrverbot verhängt werden.
3. Verlassen des Schulareals
Während den Unterrichtszeiten, Pausen und Zwischenstunden dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulareal nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrperson verlassen. Die Schülerinnen und Schüler verbringen die Freistunden in den dafür vorgesehenen Räumen (Spielraum, Aufenthaltsräume) ohne den Unterricht zu stören.
4. Pause
Die Schülerinnen und Schüler verbringen die Pausen innerhalb des Schulareals auf dem deklarierten Pausenplatz. Die Veloständer und der Autoparkplatz gehören nicht dazu. In den Schulgebäuden gilt ein Essverbot. Verpackungsmaterial und Kaugummis sind im Abfalleimer zu entsorgen.
5. Garderobe
Im ganzen Schulgebäude samt den Räumen für Hauswirtschaft und Textiles Werken herrscht Finken-betrieb. Falls in der Turnhalle Turnschuhe getragen werden, müssen diese eine helle Sohle haben. In allen Werkräumen sind geschlossene Schuhe zu tragen. Schuhe und Kleider müssen im zugeteilten Garderobenschrank verstaut werden. Die Schule ist ein Arbeitsort, weshalb alle Schülerinnen und Schüler in der Schule angemessene Kleidung tragen.
Fundgegenstände werden dem Hauswartpersonal oder einer Lehrperson abgegeben und können dort auch abgeholt werden. Sechs Monate nach der Abgabe des gefundenen Gegenstands wird darüber verfügt.
6. Haftung
Wer mutwillig oder fahrlässig Schuleigentum beschädigt, ist vollumfänglich haftbar. Für die Beschädigung privaten Eigentums während der Schulzeit (Brillen usw.) haftet die Schule nicht.
7. Spezialräume
Die Spezialräume werden nur mit Erlaubnis einer Lehrperson betreten: Turnhalle, Lernatelier, NT-Zimmer, Bibliothek, Klangschmeatta, Küche, Handarbeitszimmer, Werkräume, Lehrerzimmer, Musikzimmer, Aula, Fotolabor, Material- und Putzräume. Schülerinnen und Schüler benutzen die Liftanlage nur mit Bewilligung. Das Spielen mit dem Lift ist verboten.
8. Abwesenheit vom Unterricht
Sämtliche Absenzen sind mit der Klassenlehrperson abzusprechen und zu belegen. Zahnarzt- und Arztbesuche erfolgen in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit. Absenzen aufgrund von Krankheit oder Unfall werden ab dem dritten Tag mit einem Arztzeugnis bestätigt.
9. Urlaub
Für die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern vom Unterricht gilt die kantonale Regelung gemäss Volksschulverordnung. Berufswahlunterricht im Klassenverband sowie von der Schule organisierte Berufswahltage und Praktika decken einen grossen Teil derjenigen Zeit ab, die im Lehrplan über alle drei Oberstufenjahre zur Erlangung der Berufswahlkompetenz (Berufswahlreife) vorgesehen ist.
Urlaubsgesuche sind an die Klassenlehrperson zu richten.
Freie Halbtage sind mindestens drei Schultage im Voraus über die App Pupil Connect einzureichen.
10. Verbote
Rauchwaren, E-Zigaretten (inkl. Vapes), E-Shishas, alkoholische Getränke, Schnupftabak und alle anderen Drogen sind auf dem Schulareal sowie während des Schulbetriebs auch ausserhalb des Schulareals verboten und dürfen deshalb nicht mitgebracht werden. In sämtlichen Schulgebäuden gilt ein Kaugummiverbot. Die Benutzung von Musikgeräten sowie das Fotografieren und Filmen sind auf dem Schulareal nicht gestattet. Auf dem Schulareal bleiben Mobiltelefone immer ausgeschaltet. Waffen aller Art sind untersagt.