Beurteilungslandschaft in EKMO

Im Zentrum der Beurteilung in der Schule stehen die Schüler*innen. Sie sollen faire Rückmeldungen auf ihre schulischen Leistungen und klare, nachvollziehbare Unterstützungen für ihre Schullaufbahn erhalten. In der förderorientiert ausgerichteten Beurteilung wird das Lernen der Kinder in den Fokus gesetzt. Eine umsichtige bilanzierende Beurteilung hat das Ziel, die Schüler*innen selbst, aber auch die Erziehungsberechtigten, Lehrbetriebe und weiterführenden Schulen verständlich und korrekt über den erreichten Lernstand des Kindes / des Jugendlichen zu informieren. Als Drittes schafft die Beurteilung eine verlässliche Grundlage für chancengerechte Zuweisungs- und Selektionsentscheidungen.

Auszug aus der Handreichung Schullaufbahn, welche der Bildungsrat des Kantons St.Gallen am 10. Juni 2020 erlassen hat. Die Handreichung dient als Werkzeug zur Umsetzung der neuen Beurteilung und stellt ein gemeinsames Vorgehen und Verständnis der Beurteilung sicher.

Überblick der Kapitel, damit Sie finden, was Sie suchen

  • Auf einen Blick fasst den Flyer zur Beurteilung des Kantons St. Gallen zusammen.
  • In der Beurteilungslandschaft stellen wir unsere neun Leitsätze vor. Die individuelle sowie stufen- und schuleinheitsspezifische Ausgestaltung der Beurteilungspraxis aller Lehrpersonen in EKMO finden innerhalb dieser gemeinsam definierten Leitsätze statt.
  • Schullaufbahnentscheide und Übertritte zeigt mögliche Wege während der elf Schuljahre eines Schulkindes.
Auf einen Blick

Bewertung von Leistungen

Wie werden Leistungen bewertet?
Während des gesamten Schuljahres überprüft die Lehrperson die Leistung Ihres Kindes. Grundlage dafür sind die im Unterricht vorgegebenen Lernziele. Die Leistung wird auf verschiedene Arten überprüft. Rückmeldungen gibt die Lehrperson mit Noten, mündlich oder in anderer Form.

 

Wann gibt es ein Zeugnis?
Im Kindergarten und in der Primarschule erhält Ihr Kind am Ende des Schuljahres ein Jahreszeugnis. Noten im Zeugnis gibt es ab der 2. Klasse. In der Oberstufe gibt es jedes Semester ein Zeugnis.

Zeugnisnote

Wie macht die Lehrperson meines Kindes eine Zeugnisnote?
Im Laufe des Schuljahres gibt es diverse Bewertungsanlässe wie zum Beispiel Prüfungen, Beobachtungen aus Lernsituationen oder Präsentationen. Einen Teil dieser Informationen bringt Ihr Kind mit nach Hause, darum kennen Sie diese bereits. Für die Erstellung der Zeugnisnote nutzt die Lehrperson jedoch alle vorhandenen Informationen. Sie nimmt eine Gesamtbeurteilung im entsprechenden Fach vor. Diese ist nicht gleichzusetzen mit dem Durchschnitt der Ihnen bekannten Prüfungsergebnisse. Die Zeugnisnote entspricht dem aktuellen Leistungsstand in einem Fach.

Kurzfilm Zeugnis und Zeugnisnote

Schullaufbahn

Was braucht es, damit mein Kind in die nächste Klasse kommt?
Bei Entscheidungen in Bezug auf die Schullaufbahn – wie zum Beispiel der Übertritt in die nächst höhere Klasse oder von der Primarschule in die Oberstufe – nimmt die Lehrperson eine Gesamteinschätzung vor. Dazu berücksichtigt sie die Leistungen Ihres Kindes in allen Fächern. Die Lehrperson gewichtet diese Fächer unterschiedlich. Zudem werden die Lernentwicklung und die Lernsituation miteinbezogen. Schullaufbahnentscheide können während des gesamten Schuljahres getroffen werden.

Beurteilungsgespräch

Wie werden wir Eltern über den Leistungsstand unseres Kindes informiert?

Mindestens einmal jährlich findet ein Beurteilungsgespräch statt. Darin besprechen Sie, Ihr Kind und die Lehrperson gemeinsam die schulische Situation. Sie
werden von der Lehrperson umfassend über das Lernen Ihres Kindes informiert. Ausser-dem wird gemeinsam das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten besprochen. Darunter fallen Fähigkeiten, die für den Schulerfolg entscheidend sind. Dazu gehören beispielsweise Selbstständigkeit und Zusammenarbeit. Die Einschätzung erfolgt durch ein kantonal vorgegebenes Formular.

Kurzfilm Beurteilungsgespräch

Beurteilungslandschaft - die neun Leitsätze von EKMO

Mit dem neuen Beurteilungsreglement erhielten die Schulen vom Kanton St. Gallen den Auftrag, ein lokales Beurteilungskonzept zu erstellen. Bereits 2020 haben die Lehrpersonen in Zusammenarbeit mit dem Team schulentwicklung.ch neun Beurteilungsleitsätze formuliert, welche uns den Rahmen für eine kohärente Beurteilungspraxis in allen vier Schuleinheiten absteckt. Sie dienen uns als Leuchtturm und weisen uns als Schule, den Lernenden und den Eltern die Richtung. 

1. Förderorientierung

Im Vordergrund einer lernförderlichen Beurteilung steht die notenfreie formative Kompetenzüberprüfung.

  • Die Schüler*innen erhalten regelmässig in formativen Überprüfungen die Möglichkeit, den eigenen Lernstand einzuschätzen.
  • Anhand von Feedbacks, Frage, Austausch, etc. lernen sie, über ihre eigenen Lernprozesse und ihr eigenes Arbeits- und Kooperationsverhalten nachzudenken.
  • Dieser Förderkultur liegt der konstruktive Umgang mit Fehlern zugrunde; Fokus auf positive Resultate.
  • Die Lehrpersonen (Unterrichtsteams, Zyklusteams, Schulhausteams) nutzen ein gemeinsames Repertoire an Methoden und Instrumenten, um die Selbstreflexion der Lernenden zu fördern. Als mögliche Instrumente können Portfolios, Lernjournale, Arbeits- und Wochenrückblicke, Feedbackformen, etc. eingesetzt werden

Zeitungsartikel: Portfolio, Ausgabe August 2022

2. Bewusster Umgang mit Bezugsnormen

Als Grundlage für die Beurteilung der Lernenden dienen die lernzielorientierte (sachliche) und die individuelle Bezugsnorm

  • Formative und summative Leistungs- und Kompetenzbeurteilungen beziehen sich auf die lernzielorientierte und die individuelle Bezugsnorm.

 

3. Lern- und Leistungssituationen entflechten

Die Lehrperson unterscheidet formative und summative Leistungssituationen und wendet diese transparent an.

  • Die Lehrpersonen fokussieren die formative Lern- und Leistungsüberprüfung.
  • Die Lernenden wissen, wann eine Beurteilungs- und wann eine Übungssequenz stattfindet.

4. Einbezug aller Beteiligten

Die Beurteilung der Schüler*innen erfolgt unter Einbezug von Fachmeinungen und Erfahrungswerten.

  • In regelmässig durchgeführten Gesprächen fliessen Erfahrungen und Beobachtungen von Fachlehrpersonen in die Beurteilung mit ein.
  • An Elterngesprächen haben die Erziehungsberechtigten sowie die Schüler*innen die Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Beobachtungen einzubringen.
  • In sinnvollen Abständen führen die Lehrpersonen Gespräche (Feedback, Portfolio, etc.) mit ihren Schüler*innen durch. Selbst- und Fremdeinschätzungen der Lernenden werden berücksichtigt.

Kurzfilm: Beurteilungsgespräch

5. Orientierung an Lernzielen und Kompetenzen

Wegweisend für den Unterricht sind die im Voraus definierten Ziele

  • Die Lehrpersonen formulieren Lernziele und Kompetenzen für ein bestimmtes Thema im Voraus. Diese werden mit den Schüler*innen besprochen, sodass sie diese verstehen. In den Leistungsnachweisen werden diese anhand einfacheren bis anspruchsvolleren Aufgaben überprüft.
  • Die Lehrpersonen (Unterrichtteams, Zyklusteams, Schulhausteams) tauschen sich regelmässig über die Minimalerwartungen aus, welche anhand der Kompetenzen des Lehrplans Volksschule abgeleitet werden.
  • Die Rückmeldung erfolgt differenziert und ermöglicht den Lernenden ihren Leistungsstand einzuschätzen / zu erkennen.

 

6. Transparente und nachvollziehbare Beurteilung

Klare Ziele und Bewertungskriterien sind den Schüler*innen bekannt

  • Kompetenzen, Lernziele und Leistungserwartungen sind den Beteiligten klar. Auch die Kriterien zum Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten sind altersgerecht transparent.
  • Summative Leistungs- und Kompetenzbeurteilungen werden nach Ermessen des Lernaufwandes durch die Lehrperson angekündigt.
  • Die Eltern werden über die Ergebnisse der Beurteilungen in einer entsprechenden Form informiert.

Kurzfilm: Zeugnis und Zeugnisnote

Zeitungsartikel: Zeugnisnote als Gesamtbeurteilung, Ausgabe März 22

7. Vielfältige Lernnachweise und Prüfungsformen

In der Gesamtbeurteilung fliessen Handlungsproben, Produktbewertungen, Prozessbewertungen sowie Wissensabfragen ein.

  • Die Lehrpersonen setzen vielfältige Prüfungsmethoden ein, um sichere Rückschlüsse über die Zielerreichung und Lernfortschritte ziehen zu können.
  • Dabei wird nicht nur das Wiedergeben von Wissen überprüft, sondern vor allem auch anspruchsvollere Kompetenzen wie Erklären, Anwenden, ...
  • Die Lehrpersonen (Unterrichtteams, Zyklusteams, Schulhausteams) tauschen sich über vielfältige Prüfungsmethoden an ihren Sitzungen aus und bauen sich so ein gemeinsames Repertoire auf.

Zeitungsartikel: Handlungs- und kompetenzorientierter Unterricht mit vielfältigen Beurteilungsanlässen, Ausgabe März 22

8. Erweitertes Leistungsverständnis

Die überfachlichen Kompetenzen (ALSV) werden im Elterngespräch ausgewiesen. Sie nehmen einen hohen Stellenwert im Unterricht ein und werden aktiv gefördert.

  • Die Vorgaben der Handreichung für die Bewertung des ALSV des Kanton St. Gallen werden umgesetzt und die Lehrpersonen halten sich an die vom Kanton vorgegebenen acht ALSV-Aspekte.
  • Die Lehrpersonen orientieren sich an den Absprachen des Schulhausteams über die Beobachtungspunkte.
  • Die Beurteilungskriterien des ALSV sind Schüler*innen, Eltern und Fachlehrpersonen transparent bekannt und werden in Schullaufbahnentscheide miteinbezogen.

ALSV im Überblick

9. Kohärente Beurteilungspraxis in der Schulgemeinde

Eine gemeinsame, kohärente und verständliche Beurteilungskultur wird angestrebt und gelebt.

  • In der Schulgemeine EKMO wird nach diesen Leitsätzen beurteilt.
  • Schuleinheits- und Unterrichtteams pflegen regelmässigen Austausch und Zusammenarbeit.
Schullaufbahnentscheide und Übertritte

Schullaufbahnentscheide

Der Besuch der Volksschule ist obligatorisch und dauert elf Schuljahre.

Zur Volksschule zählen die drei Schulstufen Kindergarten, Primarschule und Oberstufe. Im Laufe der Schulzeit werden regelmässig Schullaufbahnentscheide gefällt. Die Lehrperson bespricht mit den Eltern Schullaufbahnentscheide am Beurteilungsgespräch im März.

Kindergarten: Beim Eintritt in den Kindergarten sind die Kinder vier Jahre alt. Sie besuchen in der Regel zwei Jahre den Kindergarten.

Primarschule: in der Regel wechseln die Kindergartenkinder in die 1. Primarklasse. Die Primarschule dauert grundsätzlich sechs Jahre. Am Ende eines Schuljahres wechseln die Schüler*innen in die nächste Klasse (Promotion).

Oberstufe: Die Oberstufe ist in die Realschule und die Sekundarschule aufgeteilt. Die Klassenlehrperson der 6. Klasse macht eine Gesamteinschätzung und bespricht die Zuweisung zum Schultyp mit den Eltern.

Promotion anhand einer Gesamteinschätzung

Die Promotion am Ende eines Schuljahres basiert auf einer Gesamteinschätzung.
Kommt die Klassenlehrperson in dieser nicht zu einem gegenteiligen Schluss, besucht die Schülerin bzw. der Schüler im folgenden Schuljahr die nächste Klasse. Die Promotion wird vom Schulträger verfügt und den Erziehungsberechtigten mitgeteilt. Scheint die Promotion am Ende des Schuljahres gefährdet zu sein, werden die Erziehungsberechtigten im Beurteilungsgespräch bis spätestens Ende März darüber informiert. In der Bestätigung des Beurteilungsgesprächs wird der Hinweis auf eine gefährdete Promotion schriftlich festgehalten. Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Kenntnisnahme dieser Einschätzung mit ihrer Unterschrift.

Am Ende des zweiten Kindergartenjahres und am Ende der sechsten Primarklasse findet keine Promotion statt, der Schulrat verfügt einen Übertritt. Am Ende der dritten Oberstufenklasse werden die Schüler*innen aus der obligatorischen Schulpflicht entlassen.

Repetition einer Klasse

Ist die regelkonforme Schullaufbahn gefährdet, kann die Klassenlehrperson einen Antrag auf eine Repetition stellen.

Dieser basiert auf einer Gesamteinschätzung und begründet, weshalb die Schülerin oder der Schüler in der aktuellen Klasse überfordert ist. Eine Repetition ist angezeigt, wenn die Wiederholung des Schuljahres eine anhaltende Besserung der Situation erwarten lässt. Bei einer Repetition sind alle relevanten, mitinvolvierten Personen anzuhören. Eine Repetition ist nur im Ausnahmefall zu verfügen. Sie soll der Schülerin bzw. dem Schüler eine bessere Entwicklungsperspektive eröffnen. Ungenügende Leistungen in einzelnen Fachbereichen sind kein ausreichender Grund für eine Repetition. Diese werden mit Sonderpädagogischen Massnahmen aufgefangen. Daher liegt bei einer Repetition einer der folgenden Gründe vor:

  • unregelmässiger Bildungsverlauf (z.B. längere Abwesenheit durch Krankheit, Schulsystemwechsel)
  • einschneidende persönliche Umstände
  • verzögerter Entwicklungsstand des Kindes

Überspringen einer Klasse

Der Schulträger kann ausserordentlich begabte und sozial reife Schüler*innen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und nach Anhören der Lehrperson eine Klasse überspringen lassen.

Die Schülerin oder der Schüler bringt dazu intellektuelle Fähigkeiten im oberen Bereich mit. Die personalen und sozialen Kompetenzen sind ebenfalls gut entwickelt. Zeigt die Schülerin oder der Schüler nur in einem Bereich unterdurchschnittliche Leistungen im Vergleich zur aufnehmenden Klasse, können die Defizite durch Unterstützung aufgefangen werden. Wenn jedoch die überdurchschnittlichen Fähigkeiten lediglich in einem Fach deutlich werden, dann ist eine gezielte Förderung dem Überspringen vorzuziehen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Begabungs- und Begabtenförderung.

Vom Kindergarten in die Primarschule

In der Regel tritt eine Schülerin bzw. ein Schüler nach vollendetem zweiten Kindergartenjahr in die Primarschule über.

Grundlage dafür ist eine Gesamteinschätzung der Kindergartenlehrperson. Falls eine vertiefte Förderung der Basiskompetenzen in den verschiedenen Fachbereichen und überfachlichen Kompetenzen angezeigt wäre, kann das BasisJahr besucht werden, welches der 1. Primarklasse vorgelegt ist.

Hier finden Sie eine Informationsbroschüre zum Übertritt in die Primarstufe

Von der Primarschule in die Oberstufe

Der Entscheid über den Übertritt in die Oberstufe wird auf Basis einer Gesamteinschätzung der Klassenlehrperson gefällt.

Das Verfahren ist dabei kantonal einheitlich geregelt. Zur Unterstützung steht ein kantonales Formular zur Verfügung, welches am Beurteilungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten besprochen wird. Dieses konkretisiert die rechtlichen Vorgaben abschliessend, ohne den Ermessensspielraum der Klassenlehrperson einzuschränken. Es beinhaltet alle Grundlagen, auf welche die Klassenlehrperson ihre Gesamteinschätzung abstützt. Dies sind die Fachleistungen in Deutsch und Mathematik. In diesen beiden Fächern wird eine differenzierte Einschätzung über den Erreichungsgrad von Lernzielen vorgenommen. Die Leistungen in allen weiteren Fächer werden pauschal und in Textform ausgeführt. Dabei kann auf einzelne Fächer oder Fachbereiche gezielt eingegangen werden. Auf dem Formular werden zudem Informationen zur Lernsituation und zur Lernentwicklung aufgeführt.

Für die Verfügung der Zuweisung zum Schultyp Sek oder Real ist der Schulträger der Oberstufe zuständig.

Hier finden Sie ein Merkblatt zum Übertritt in die Oberstufe