Zuweisungsantrag
Die Schulbehörde entscheidet über die Zuweisung aufgrund des Antrags der Lehrkraft und des Gutachtens des Schulpsychologischen Dienstes. Die Verfügung ist auf eine Aufenthaltsdauer von längstens 6 Monaten (in begründeten Fällen länger) befristet. Der Entscheid wird den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt.
